29.01.2022
Ab 1.4.2022 ist ein Tagfahrlicht obligatorischDamit die Sicherheit von E-Bikes im Strassenverkehr erhöht werden kann, hat das Bundesamt für Strassen Astra entschieden, dass ab dem 1. 4. 2022 sämtliche E-Bikes mit einem Tagfahrlicht fahren müssen. Es spielt dabei keine Rolle, ob sie einen 25km/h oder ein 45km/h E-Bike haben.
Es gilt für:
- Sämtliche E-Bike Typen wie E-Bike, E-Rennrad, E-Alltagsfahrrad
- Auf sämtlichen öffentlichen Verkehrsflächen (Strassen, Waldwege, Pfade...)
- Die bestehende Beleuchtung kann eingeschalten werden
- Fehlt diese, kann eine zusätliche Beleuchtung montiert werden, also sogenannte Aufsteckbeleuchtungen welche mit Akku oder Baterie betrieben werden
- Das Tagfahrlicht darf nicht blinken oder blenden und auf 100m ersichtlich sein.