Tagfahrlicht auf alle E-Bikes ab 1.4.2022

29.01.2022

Ab 1.4.2022 ist ein Tagfahrlicht obligatorisch

Damit die Sicherheit von E-Bikes im Strassenverkehr erhöht werden kann, hat das Bundesamt für Strassen Astra entschieden, dass ab dem 1. 4. 2022 sämtliche E-Bikes mit einem Tagfahrlicht fahren müssen. Es spielt dabei keine Rolle, ob sie einen 25km/h oder ein 45km/h E-Bike haben. 

Es gilt für:
  • Sämtliche E-Bike Typen wie E-Bike, E-Rennrad, E-Alltagsfahrrad
  • Auf sämtlichen öffentlichen Verkehrsflächen (Strassen, Waldwege, Pfade...)
  • Die bestehende Beleuchtung kann eingeschalten werden
  • Fehlt diese, kann eine zusätliche Beleuchtung montiert werden, also sogenannte Aufsteckbeleuchtungen welche mit Akku oder Baterie betrieben werden
  • Das Tagfahrlicht darf nicht blinken oder blenden und auf 100m ersichtlich sein.
Damit du ab dem 1.April legal unterwegs bist, bieten wir dir eine passende Nachrüstlösung an. Sei es eine Verkabelung der Beleuchtung oder eine einfache Variante mit Aufstecklicht, wir finden sicher das geignete für dich.